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Wie Internet-Verbrecher mit schnell verdientem Geld locken

12. Mai 2011

So manchem Selbständigen drückt finanziell der Schuh, die Ressourcen sind knapp und die unbezahlten Rechnungen stapeln sich auf hohen Papierbergen. Da kommt schon mal der Gedanke ans Aufgeben – oder an einen lukrativen Nebenverdienst. Genau an diesem Punkt setzen Kriminelle an und locken mit scheinbar seriösen Angeboten. Das Hamburger Shopping-Portal Gimahhot warnt Kunden und Online-Shop-Betreiber in einer aktuellen Meldung vor einer neuen Masche, mit der Internet-Verbrecher ahnungslose Bürger zu Mittätern, so genannten Paketagenten, machen. Die Polizei in München macht darauf aufmerksam, dass auch unwissende Mittelsmänner wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte belangt werden können – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Was Sie beachten sollten, wie die Kriminellen arbeiten und was Sie rechtlich erwartet…

Wie funktioniert die Methode der Online-Mafia?

Die gut organisierte Online-Mafia versendet Spam-E-Mails mit Jobangeboten an tausende Adressaten. Fällt jemand auf die E-Mail herein, so wird ein echt wirkender Arbeitsvertrag geschlossen. Als Arbeitgeber wird meist eine Firma mit Sitz im Ausland vorgegeben – oftmals eine existierende und seriöse, ebenfalls ahnungslose Firma.
Auffällig ist, dass der Kontakt nur über eine E-Mail-Adresse eines kostenlosen Maildienstes, wie Yahoo, Gmail oder GMX, erreichbar ist. Außerdem verlangt der fingierte Arbeitgeber in der Regel die Bankdaten und Ausweiskopie des angehenden Paketagenten oder auch die Kopie der letzten Telefonabrechnung zur Verifikation. Eine scheinbar normale Standardprozedur. Dann geht die Arbeit für den Paketagenten los. Es kommen Lieferungen an, die weitergeleitet werden müssen. In manchen Fällen werden die Sendungen sogar von Fahrern abgeholt. Und für diesen leichten Nebenjob soll der ahnungslose Mittäter eine fürstliche Entlohnung erhalten – 10 bis 20 Euro pro Paket, die oft gar nicht gezahlt werden.

Opfer sind die Paketagenten – und Betreiber von Online-Shops

Mit gestohlenen Kreditkarten oder ausgespähten Konten bestellen die Betrüger dann hochwertige Artikel bei Online-Shops. Die gestohlenen Kreditkarten- oder Kontodaten von 100 Personen kosten ungefähr 470 Euro im Internet. Damit die Betrüger beim Nutzen der gestohlenen Daten nicht erwischt werden, brauchen sie einen ‚Schwarzen Peter‘. Hier kommt der unwissende Paketagent ins Spiel, dessen Lieferadresse bei betrügerischen Online-Bestellungen angegeben wird. Die geschädigten Online-Shops kommunizieren mit den kriminellen Bestellern auch nur über E-Mail. Selbst wenn ein Shop Verdacht schöpft und eine Legitimation verlangt, hat die Kreditkarten-Mafia die Kopie des Personalausweises vom Paketagenten und sogar eine aktuelle Telefonrechnung passend zur Lieferadresse. Die Bestellung ist damit für den Shop-Betreiber kaum als betrügerisch zu entlarven. Der Warenagent nimmt den Betrug erst wahr, wenn die Polizei bei ihm klingelt. Denn der betrogene Kreditkartenbesteller lässt die Belastung auf seiner Karte natürlich zurückgehen. Der Shop hat nur eine falsche E-Mail-Adresse von dem Besteller, auf die nach erfolgreicher Bestellung niemand mehr antwortet. So kommt es dann zur Anzeige gegen den Paketagenten. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: wer gestohlene Ware entgegennimmt und weiterleitet, macht sich strafbar.