Als Angestellter im Homeoffice – oder in einem Coworking Space – arbeiten? Klingt sehr verlockend! Man kann sich die Zeit selber einteilen, schon im Bademantel arbeiten … aber, halt. Auf dem Weg in die Küche gestolpert, einen Knöchel gebrochen. Wer haftet eigentlich und zahlt? Ich habe mit dem Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke über Rechtsfragen zur Arbeit im Homeoffice gesprochen.
Herr Solmecke, verliert man seine berufliche Haftpflichtversicherung bzw. der Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter im Homeoffice bzw. in einem öffentlichen Coworking Space arbeitet? Was ist, wenn im Homeoffice ein Unfall passiert?
Christian Solmecke: Sowohl die Berufshaftpflichtversicherung als auch die Betriebshaftpflichtversicherung greifen im Homeoffice wie auch im Büro gleichermaßen. In diesem Punkt gibt es keinen Unterschied. Insofern verliert niemand seine berufliche Haftpflichtversicherung, wenn aus dem Homeoffice gearbeitet wird. Wichtig ist, sich frühzeitig darüber im Klaren zu sein, welche Versicherung was absichert.
Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflicht im klassischen Sinn bezieht sich nur auf Vermögensschäden und nicht auf Personen- und Sachschäden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung hingegen greift in aller Regel bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögenfolgeschäden. Sollte ein Unfall im Homeoffice passieren, greift somit grundsätzlich die Betriebshaftpflichtversicherung.
Sollte dem Arbeitnehmer selbst etwas passieren, zum Beispiel wenn er während der Arbeitszeit auf dem Weg zur Kaffeemaschine in der Küche ausrutscht, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall. Dafür kommt wie bei einem Mitarbeiter im Unternehmen die Unfallversicherung des Arbeitgebers auf.
Was muss man als Mitarbeiter und Arbeitgeber beachten?
Christian Solmecke: Sicherlich sollte geklärt werden, wie häufig der Arbeitnehmer zukünftig im Büro erscheinen soll. Auch Arbeitszeiten sollten fixiert werden. Darf der Arbeitnehmer bis spät in die Nacht hinein arbeiten oder so früh anfangen, dass er mittags bereits frei macht? Soll es beim Homeoffice Kernarbeitszeiten geben? Muss man für Kollegen, Kunden oder den Arbeitgeber zu gewissen Zeiten erreichbar sein? Kommt es eher auf eine bestimmte Stundenanzahl an, die man als Arbeitnehmer arbeiten muss? Diese Fragen sollten im Vorhinein geklärt werden. Das ist nicht nur für den Arbeitgeber von Wichtigkeit, denn die Trennung von Privatem und Beruflichem ist im Homeoffice deutlich schwieriger. Struktur ist somit auch für den Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.
Außerdem sollten finanzielle Dinge geklärt werden. Stellt der Arbeitgeber einen Rechner zur Verfügung oder muss man seinen eigenen nutzen? Inwieweit darf ein gestellter Computer auch privat genutzt werden? Wer zahlt Telefon und Internet? Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Büroeinrichtung?
Sollte in der Betriebsvereinbarung bereits die Arbeit von zu Hause aus vorgesehen sein, so ist eine Beteiligung grundsätzlich zu erwarten. Jedoch ist eines klar: Einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung gibt es nicht. Wenn gewisse Kosten nicht übernommen werden, kann der Arbeitnehmer diese immerhin von der Steuer absetzen.
Es sollte in jedem Falle gewährleistet sein, dass vertrauliche Dokumente sicher verstaut werden können, denn auch am heimischen Arbeitsplatz besteht die Pflicht zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Muss der Mitarbeiter besondere Voraussetzungen in seinem Homeoffice erfüllen? Muss er Mitarbeitern der Berufsgenossenschaften Zutritt zu seiner Wohnung/Haus erlauben, um Vorschriften zu kontrollieren?
Christian Solmecke: Wie bereits in der Frage zuvor beantwortet, ist es in der Regel eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche Voraussetzungen an das Homeoffice gestellt werden. Sicherlich sollte der Arbeitnehmer während der Homeoffice Zeit sich so verhalten, wie zu Arbeitszeiten im Büro. Den Tag über im Bademantel zu verbringen, ist der Arbeit sicherlich nicht zuträglich. Auch Radio, TV oder Musik sollte, wenn möglich, vermieden werden, denn die Geräusche wirken bei einem eventuellen Telefonat nicht sehr professionell.
Die Verantwortung für den Arbeitsplatz zu Hause trägt letztlich der Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass Vertraulichkeitspflichten eingehalten werden und die Arbeitsbedingungen stimmen. Unternehmen können sich daher ein Besuchsrecht zusichern lassen, um die Einhaltung der Vereinbarungen zu kontrollieren. Dies sollte idealerweise frühzeitig besprochen und fixiert werden.
Christian Solmecke ist Rechtsanwalt, Fachgebiete: u.a. IT- und Internet-Recht. Er ist Mitglied der Kölner Kanzlei Kanzlei Wilde-Beuger-Solmecke. www.wbs-law.de
Das Interview wurde per E-Mail geführt und erschien 2015 in redigierter Form im Unternehmerblog ‚Meine Firma und Ich‘, das im Juni 2016 eingestellt wurde.