So mancher Existenzgründer scheitert an der Finanzierung seines Vorhabens. Mag die Geschäftsidee noch so gut sein, der Businessplan beispielhaft, aber ohne Geld und Sicherheiten bleibt vielen Gründungswilligen die unternehmerische Welt versperrt. Statt eigener Sicherheiten bietet sich eine Bürgschaft an, um an den begehrten Kredit zu gelangen. Ich habe über dieses Thema mit Markus H. Michalow, dem Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Sachsen gesprochen.

Markus H. Michalow, Geschäftsführer Bürschaftsbank Sachsen

Markus H. Michalow, Geschäftsführer Bürschaftsbank Sachsen

Welche Arten von Bürgschaften gibt es für Existenzgründer?

Markus H. Michalow: Für die Finanzierung von Existenzgründungen bietet die Bürgschaftsbank Sachsen verschiedene Programme an. Der Bürgschaftsantrag wird dabei in der Regel über die Hausbank gestellt. Bei Finanzierungsvorhaben bis zu einem Betrag von 200.000 Euro (Bürgschaftsbetrag: 160.000 Euro) ist auch der direkte Weg über die Bürgschaftsbank möglich. Gerne vermitteln wir nach positiver Entscheidung für die Übernahme der Bürgschaft auch eine Hausbank für die finanzielle Umsetzung des Vorhabens.

 

Kann eine Bürgschaft ohne eine einzige Sicherheit überhaupt vergeben werden? Wie funktioniert das? Was, wenn der Existenzgründer scheitert? Haftet dann der Steuerzahler?

Markus H. Michalow: Für die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank bedarf es grundsätzlich der persönlichen Haftung des Antragsstellers und mindestens einer Risikolebensversicherung als Sicherheit. Wenn darüber hinaus keine Sicherheiten, weder privat noch betrieblich vorhanden sind, dann greift das Instrument der Ausfallbürgschaft bei erfolgversprechenden Vorhaben.

Dabei muss die kreditgebende Hausbank in der Regel ein Eigenrisiko von 20 Prozent tragen. Für die restlichen 80 Prozent des Kreditbetrages steht die Bürgschaftsbank ein. Von diesen 80 Prozent trägt sie ein Eigenrisiko von 25 Prozent (in den alten Bundesländern 35 Prozent), während sich der Bund und in unserem Fall der Freistaat Sachsen die verbleibenden 75 Prozent quotal aufteilen. Wenn das Finanzierungsvorhaben, also die Existenzgründung scheitert, wird der dadurch entstehende Ausfall zwischen den Partnern im Rahmen dieser Quoten aufgeteilt.

 

Was muss ein Existenzgründer einer Bürgschaftsbank vorlegen, damit ihm eine Bürgschaft gewährt wird?

Markus H. Michalow: Zuerst einmal muss es sich um ein betriebswirtschaftlich tragfähiges Vorhaben handeln. Diesen Nachweis muss der Antragssteller natürlich auch in seinem Businessplan erbringen. Dieser ist zwingender Bestandteil des Bürgschaftsantrags, mit dem der Existenzgründer eine Förderung seines Vorhabens durch unsere Einrichtung beantragt.

Grundsätzlich muss der Antragssteller der Bürgschaftsbank umfassende Auskunft über seine Person und sein Unternehmen sowie über das Finanzierungsprojekt selbst geben. Alle Einzelheiten zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsset auf unserer Webseite.

 

Können Sie Existenzgründern ein paar kurze Tipps geben, was Sie bei der Finanzierung beachten sollten?

Markus H. Michalow: Existenzgründer und junge Unternehmen sollten den Grundsatz „Liquidität geht vor Rentabilität“ bei der Finanzplanung ernst nehmen. Die Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit ist wichtiger Bestandteil einer soliden Unternehmensführung.

Außerdem ist es wichtig einen Businessplan aufzustellen, in dem mehrere Szenarien analysiert werden. Getreu dem Motto: „Es kommt meistens anders als man denkt“, ist diese Maßnahme ein wichtiges Signal für potenzielle Kapitalgeber, dass der Gründer sich eingehend mit seiner Geschäftsidee auseinandergesetzt und dabei auch eventuelle Rückschläge einkalkuliert hat.

 

Muss ein Existenzgründer ein entsprechendes Studium oder eine Ausbildung vorweisen, um eine Bürgschaft zu bekommen – oder darf er/sie auch Student oder arbeitslos sein?

Markus H. Michalow: Die berufliche Qualifikation des Antragsstellers muss schon mit seinem Vorhaben harmonisieren. Dies ist ja auch ein Punkt, der die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projektes beeinflusst. Zudem wird die Qualifikation des Gründers in manchen Wirtschaftsbereichen auch durch entsprechende Verordnungen geregelt. Vor allem im Handwerk gilt in bestimmten Bereichen der Meisterzwang. In diesen Fällen ist eine Existenzgründung nur mit dem Meisterbrief möglich.

Auch Existenzgründungen aus dem Studium oder der Arbeitslosigkeit heraus können mithilfe einer Bürgschaft finanziell realisiert werden. Allerdings muss es sich dabei um einen Vollerwerb handeln.

 

Wo liegt die Mindestsumme und bis zu welcher Summe wird eine Bürgschaft vergeben?

Markus H. Michalow: Eine Ausfallbürgschaft kann ab einem Bürgschaftsbetrag von 5.000 Euro vergeben werden. Der maximale Bürgschaftsbetrag liegt bei 2 Mio. Euro. Grundlage für das Wirken der Bürgschaftsbanken bilden die Programme des Bundes und der Länder, die öffentliche Förderungen in Form von Rückbürgschaften vergeben.

 

Welche Unternehmensidee war die verrückteste, skurrilste, für die Sie jemals gebürgt haben?

Markus H. Michalow: Leider kann ich Ihnen kein Beispiel nennen, da dies Rückschlüsse auf das Unternehmen zulassen würde. Hier sind wir als Bank zur Verschwiegenheit verpflichtet. Tolle Ideen sind aber immer dabei.

 

Über die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) ist ein öffentlich gefördertes Spezialkreditinstitut. Aufgabe der BBS ist es, als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft gemeinsam mit den Hausbanken die Finanzierung erfolgversprechender Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in Sachsen mit Bürgschaften zu sichern. Die BBS wurde 1990 gegründet und ist Mitglied im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. Getragen wird die BBS überwiegend von der Kreditwirtschaft sowie den regionalen Kammern, Verbänden und Versicherungen. Die BBS übernimmt Bürgschaften bis zu 80 Prozent des jeweiligen Kreditbetrages und bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2 Mio. Euro.

Fotos: Bürgschaftsbank Sachsen