Am 31. Mai ist es wieder soweit: Die jährliche Steuererklärung wird fällig. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit. Gewerbetreibende und Freiberufler sind gesetzlich verpflichtet, ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ihre Einkommenssteuererklärung per Internet abzugeben. Wie der Hightec-Verband BITKOM mitteilte, steigen die Nutzerzahlen der Elektronischen Einkommensteuerklärung (ELSTER) deutlich an. 2011 wurden 9,5 Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben. Das waren 10 Prozent mehr als im Vorjahr. „Für das laufende Jahr erwarten wir bei ELSTER einen regelrechten Boom“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Die elektronische Steuererklärung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Abgabe auf Papier. Das kostenlose Programm „ElsterFormular“ der Finanzverwaltung ermöglicht eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung. Vorher führt es eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin. ElsterFormular gibt allerdings keine Hinweise, wie man Steuern sparen kann, und ist deshalb kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter oder die fachkundige Unterstützung eines steuerlichen Beraters. Ein weiterer Vorteil der Abgabe der Steuererklärung auf elektronischem Weg ist die kurze Wartezeit. In der Regel kommt der Bescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Einreichung, da die Finanzämter ELSTER-Anträge bevorzugt bearbeiten.
Der BITKOM-Verband gibt folgende Tipps zur Nutzung von ELSTER:
Das Programm ElsterFormular:
Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software „ElsterFormular“ zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit oder kann bei den Finanzämtern als CD-Rom abgeholt werden. Zudem sind Elster-Komponenten in der Regel Bestandteil marktüblicher Software zur Erstellung einer Steuererklärung. Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version der Elster-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr und zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig überarbeitet.
Ausfüllen der Steuererklärung:
Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Allerdings wird diese Form beim Ausdruck der Erklärung nicht beibehalten, was dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben erschwert. Die Software der Finanzverwaltung gibt Erläuterungen beim Ausfüllen der Datenfelder und macht darauf aufmerksam, wenn Eingaben fehlen. Sie gibt aber keine Tipps, wie Steuern gespart werden können.
Übermittlung der Daten:
Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Diesen Ausdruck sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat erhalten Steuerpflichtige kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.
Titelfoto: Thorben Wengert, pixelio.de