Die PKW-Maut kommt. Dagegen können wir nichts machen, aber kritische Stimmen öffentlich äußern, wenn es beispielsweise um eine Zweckentfremdung der Daten und Überwachung geht. 13 Monate sollen die Daten gespeichert werden. Sind wir viel reisenden Unternehmer nun permanenter Überwachung ausgesetzt? Sind die Daten überhaupt sicher und könnten auch von der NSA für die US-Wirtschaft ausgespäht werden?
Drei kurze Fragen an den IT-Experten und Rechtsanwalt Matthias Bergt:
PKW-Maut und Vorratsdatenspeicherung. Der Verkehrsminister versprach, dass die Daten nicht anderweitig verwendet werden …. oder?
Matthias Bergt: Der derzeitige Gesetzentwurf sieht zwar tatsächlich vor, dass die anfallenden Daten nur zweckgebunden für die Maut verwendet werden dürfen. Doch einerseits ist so ein Gesetz schnell geändert. Wer kann schon dagegen sein, wenn durch eine umfassende Nutzung der Maut-Überwachungs-Infrastruktur – vielleicht – ein entführtes Kind gefunden werden kann?
Andererseits trifft die Aussage „Daten, die vorhanden sind, werden auch missbraucht“ leider viel zu oft zu. Zwar ist von TollCollect, die die LKW-Maut abrechnen, bisher nichts in der Richtung zu hören – aber der Vertrag läuft in wenigen Monaten aus. Es gibt, wie man natürlich niemals offiziell hören wird, durchaus Unternehmen, die gerne bereit sind, den Sicherheitsbehörden jede gewünschte Information zu geben. Und dass sich Polizei und Geheimdienste bei ihrer Informationsbeschaffung nicht immer auf legale Mittel beschränken, hören wir nicht nur von Snowden, sondern weiß ich auch aus meiner anwaltlichen Tätigkeit. Von dem Problem, dass hoch vertrauliche Daten oftmals schlecht geschützt übertragen und gespeichert werden, müssen wir da noch nicht mal reden.
Aber wenn der Verkehrsminister es doch verspricht, können wir uns darauf nicht mal verlassen? Gibt es Beispiele aus der Vergangenheit, die Ihre These bzw. Meinung belegen? Wie ist das denn mit der LKW-Maut?
Matthias Bergt: Wir müssen gar nicht in die Vergangenheit gehen: Aktuell fordert der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, die Maut-Daten für die Strafverfolgung zu nutzen. Auch bei der Telekommunikations-Vorratsdatenspeicherung nutzen die Überwachungs-Lobbyisten jede noch so unpassende Gelegenheit, um ihre Forderungen auf die Agenda zu setzen. Gerade gibt es eine versteckte Vorratsdatenspeicherung im Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz. Und schon bei den LKW-Mautdaten gab es eine ausdrückliche Zweckbindung im Gesetz – die das Amtsgericht Gummersbach nicht davon abhielt, trotzdem einen Herausgabebeschluss gegen TollCollect zu erlassen. Es ist halt so: Vorhandene Daten und technische Möglichkeiten wecken Begehrlichkeiten.
Haben Sie denn eine Idee, wie man die Maut – aus Datenschutzsicht – anders umsetzen könnte?
Matthias Bergt: Dass die Bewegungsprofile 13 Monate lang gespeichert werden dürfen, liegt daran, dass eine Erstattung der Maut möglich ist, wenn das Auto das ganze Jahr lang nicht bewegt worden ist. Diese Möglichkeit muss deshalb abgeschafft werden. Sie ist ohnehin rein theoretisch, denn ein Auto, das so lange nicht genutzt wird, wird abgemeldet. Das Verkehrsministerium behauptet zwar jetzt auf den öffentlichen Protest gegen diese geplante Verkehrs-Vorratsdatenspeicherung hin, dass die PKW-Maut entgegen dem Gesetzeswortlaut so umgesetzt werden soll, dass nur das Datum der ersten Entdeckung des Autos auf einer mautpflichtigen Straße gespeichert wird. Das glaube ich nicht – denn dann könnte jeder Autobesitzer mit Erfolg auf Erstattung klagen. Bekanntermaßen sind die Erkennungsquoten von Nummernschildern noch deutlich von hundert Prozent entfernt. Die anderen Erstattungsmöglichkeiten sind dagegen unproblematisch.
Halbwegs persönlichkeitsrechtsverträglich wäre die Maut umsetzbar, wenn auf eine Speicherung der Bewegungsdaten und Fotos komplett verzichtet würde. Ein Abgleich könnte live erfolgen, und wenn das Nummernschild entweder deutsch oder als Vignetten-Käufer registriert ist, wird der Datensatz überhaupt nicht erst gespeichert. Für die ausländischen Kennzeichen könnten Hash-Werte nebst Gültigkeitszeitraum an die einzelnen Kontrollstellen verteilt werden, so dass die einzelnen Fahrbewegungen lokal ausgewertet werden könnten und nicht an eine Zentrale übermittelt werden müssten, aber auch keine Klardaten bei den einzelnen Kontrollstationen vorlägen.
Außerdem gehören strenge Regelungen zur IT-Sicherheit ins Gesetz.
Eine Überwachungs-Infrastruktur ist natürlich bereits von der LKW-Maut vorhanden und würde durch eine Ausweitung auf Bundesstraßen massiv ausgebaut. Man sollte sich immer bewusst sein, dass dadurch nur noch ein Schalter umgelegt werden muss, um zusammen mit anderen Instrumenten wie Videoüberwachung und Telekommunikationsdaten zu einer Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung zu gelangen. Wer jetzt behauptet, er habe nichts zu verbergen, sollte sich einfach mal informieren, welche Daten tatsächlich über ihn gespeichert werden. Den Spruch, er habe nichts zu verbergen, hat nach ein paar Minuten Diskussion keiner meiner Gesprächspartner mehr wiederholt.
Matthias Bergt ist Rechtsanwalt bei von BOETTICHER in Berlin. Er berät vor allem IT-Unternehmen, etwa Dienstleister sowie Hard- und Software-Hersteller. Betriebe anderer Branchen betreut er vor allem in IT-, IP- und forschungsrechtlichen Fragen.
Das Interview wurde per E-Mail geführt und erschien 2014 im Blog ‚Meine Firma und Ich‘, das im Juni 2016 eingestellt wurde.