Interview mit Matthias Kurth, Leiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute: Bundesnetzagentur), Dezember 2004, unveröffentlicht.
Warum ist nach Ihrer Ansicht ein freier Strom- und Energiemarkt bisher nicht in Gang gekommen? Warum wechseln so wenige Kunden?
Kurth: Wir hoffen, dass die Arbeit unserer Behörde zu mehr Wechselbereitschaft führt. Die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher sollen wachsen. Vor allem wird der Weg zum Wechseln einfacher und schneller werden. Außerdem soll der Wechsel nur mit Kosten verbunden sein, die wirklich sachlich gerechtfertigt sind.
Ist eine Regulierung des Strommarktes angesichts der mächtigen Konzerne und Interessen überhaupt machbar, falls ja, wie?
Kurth: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regulierungsbehörde den Zugang zu den Transportnetzen und die entsprechenden Netznutzungsentgelte regulieren wird. Dabei wird es sehr viele Elemente von Vorab-Festlegungen, beispielsweise bei der Methode der Entgeltkalkulation geben. Diese Elemente werden eine große Bindungswirkung gegenüber den Unternehmen entfalten. Ein zentrales Anliegen dabei ist: Wie schnell kann die Regulierungsbehörde in Fällen einschreiten, bei denen der Verdacht auf Missbrauch vorliegt.
Worauf beruht die Regulierung, welchen Sinn hat eine nationale Regulierung in diesem Markt in einer globalisierten Welt mit globalen Abkommen – ausser Preissenkungen für den Verbraucher zu schaffen?
Kurth: Die Regulierung des Energiemarktes hat auch eine europäische Dimension. Seit dem 1. Juli 2004 ist die Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel unmittelbar geltendes Recht in der EU. Ziel der Verordnung ist es, den Wettbewerb auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt zu verbessern. Hierzu werden in der Verordnung die Grundsätze der Entgeltfestsetzung und der Kapazitätszuweisung festgelegt sowie ein Ausgleichsmechanismus für grenzüberschreitende Stromlieferungen geschaffen.
Ist die Regulierung des Strommarktes überhaupt mit Telekommunikation und Post vergleichbar?
Kurth: Bei all diesen Märkten handelt es sich um netzbasierte Märkte. In sofern sind sie vergleichbar und wir haben auch Erfahrungen gesammelt. Aber jedes Netz hat natürlich seine Besonderheiten. Diese werden wir berücksichtigen.
Wenn ein Energiegesetz Ihre Behörde mit der Regulierung des Marktes beauftragt, was wäre Ihre erste Massnahme (ausser Nachdenken & Beraten) ?
Kurth: Schon heute nimmt die Regulierungsbehörde regulatorische Aufgaben im Energiebereich wahr. Zum einen beim grenzüberschreitenden Stromhandel. Des weiteren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) die Reg TP gebeten, schon im Vorfeld der abschließenden Aufgabenzuweisung die deutschen Interessen in den Brüsseler Gremien zu vertreten. Daher nimmt die Reg TP bereits heute aktiv an der Arbeit der beratenden Regulatorengruppe, European Regulators Group for Electricity and Gas (ERGEG) teil und ist Mitglied in der europäischen Vereinigung der nationalen Energieregulierer, Council of European Energy Regulators (CEER). Zur Vorbereitung der Übernahme der Regulierungsaufgaben im Bereich der Elektrizitäts- und Gasmärkte ist bei der Reg TP seit Anfang 2004 ein Aufbaustab eingerichtet worden. Dieser Stab ist derzeit dabei, das für die Durchführung der Regulierung erforderliche Personal zu rekrutieren und zu schulen. Es werden neben Ökonomen und Juristen auch Ingenieure in der künftigen Gruppe tätig sein. Damit wird sichergestellt, dass mit Inkrafttreten des neuen EnWG bereits qualifiziertes Personal unmittelbar in die Regulierungsarbeit eintreten kann. So können Schwierigkeiten und zeitliche Verzögerungen in der Übergangsphase vermieden werden.
Gibt es nach Ihrer Ansicht einen Unterschied im Energiemarkt zwischen Ost- und Westdeutschland?
Kurth: Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz werden wir die Möglichkeit haben, so genannte Strukturklassen von Netzbetreibern zu bilden, also Gruppen von Unternehmen, die unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten. In Ballungsräumen beispielsweise gelten andere Bedingungen als im ländlichen Raum. Dort sind die Kosten pro Kunde niedriger als in einer wenig besiedelten Berggegend. Dabei werden wir für Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Strukturklassen bilden. Ich sehe auch historisch bedingte Unterschiede zwischen dem Energiemarkt in Ost- und Westdeutschland. Wir werden dem durch Bildung eigener Strukturklassen Rechnung tragen.
Wie wollen Sie dem entgegen wirken, dass die Konzerne vor einer Gesetzesverabschiedung nochmals Tatsachen, z.b. durch Preisanhebungen schaffen? Z.B. wie lässt es sich im Nachhinein verändern?
Kurth: Nach der Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Energiewirtschaftsgesetz ist vorgesehen, dass Netzentgelterhöhungen, die nach dem 1. August 2004 stattfanden, von der Regulierungsbehörde nachträglich („ex post“) überprüft werden.
Danke für das Interview!
Nachtrag:
Die Aufgaben der Regulierungsbehörde wurden durch das neue Energiewirtschaftsgesetz vom 13.7.2005 erweitert. Seit Juli 2005 heißt die ehemalige RegPT „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“.