Tipps: Weihnachtsgeschenke umtauschen
Samstag, 13. Dezember 2008 | Autor: Jürgen Christ
veröffentlicht in der Sächsischen Zeitung am Sonntag, Dezember 2004
Der silberne DVD-Player funktioniert nicht, den neuen Harry Potter hat der Sohn jetzt doppelt und das Hemd von Vater ist drei Nummern zu klein. Statt Freude unter dem Tannenbaum herrscht bei manchen Familien nach dem Auspacken der Geschenke Ernüchterung. Auf Heiligabend und die Feiertage folgt der nächste Weihnachtsstress: Der Weg in die Geschäfte, zur Rückgabe falscher oder defekter Gaben. Mit Massenandrang müssen die Geschenketauscher jedoch nicht rechnen. „Auch im letzten Jahr herrschte kein Gedränge und wir erwarten aktuell weder Zu- noch Abnahme beim Umtausch“, sagt Ulrike Hörchens vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) – auch wenn die Händler vor dem Fest ordentliche Umsätze verzeichneten, das Geld wieder etwas lockerer saß. Die Käufer wählten genau und zielgerichtet aus, beobachteten die Händler.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sind vom Umtausch am meisten Bücher, DVDs, CDs oder Textilien betroffen. Ein Recht auf Umtausch fehlerfreier Ware gibt es aber nicht. Doch viele Einzelhändler zeigen sich kulant und erlauben das Umtauschen innerhalb einer bestimmten Frist – allerdings häufig ausschließlich bei nicht preisreduzierter Ware und nur, wenn der Kassenzettel vorgelegt wird. Dies gilt auch für Reklamationen defekter Geschenke. Daher sei es wichtig, den Kassenzettel in jedem Fall aufzubewahren, erinnert die Verbraucherzentrale Sachsen. Im Ernstfall sollte er dem Beschenkten nachgereicht werden. Ist die Quittung verschwunden, kann bei bargeldloser Zahlung natürlich auch der Kontoauszug als Beweis für den Kauf des Geschenkes dienen.
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